Wenn Sie bei sich oder Ihren Angehörigen Sprachauffälligkeiten feststellen oder sich Sorgen um die sprachliche Entwicklung Ihres Kindes machen, gehen Sie wie folgt vor:
Hausärzte, Kinderärzte, Kieferorthopäden, Neurologen und andere Fachärzte können eine Verordnung für Sprach-, Sprech-, oder Stimmtherapie ausstellen.
Die Therapiekosten werden für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von den Krankenkassen übernommen. Erwachsene müssen eine geringe Zuzahlung leisten (10% des Kassensatzes, 10€ Rezeptgebühr).
Wenn es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist in die Praxis zu kommen, findet die Therapie auch gern bei Ihnen zu Hause statt.